Schulordnung

Die Schulordnung ist eine Zusammenfassung der MSUG-Reglemente, soweit diese für Schüler*innen und Eltern relevant sind, und ist integrierender Bestandteil des Unterrichtsvertrags zwischen Schüler*innen/Eltern und der MSUG.

1. Unterrichtsangebot

Das Unterrichtsangebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Es umfasst: Musikalische Grundschule, Instrumental- und Gesangsunterricht, Orchester, Kinder- und Jugendchor.

2. Schuljahr

Das Schuljahr ist identisch mit dem Schuljahr der Volksschule. Die erste Woche im neuen Schuljahr ist Einteilungswoche. Sie ist unterrichtsfrei. An Tagen mit Schulkapitel oder anderen schulinternen Veranstaltungen sowie an Vorabenden von Feiertagen, die in eine Schulwoche fallen, wird an der MSUG nach Stundenplan unterrichtet.

3. Unterrichtszeiten / Stundenplan

Der Unterricht findet zwischen 07.00 und 22.00 Uhr statt (Montag bis Samstag). Die Unterrichtszeiten werden zwischen der Lehrperson und der Schülerin/dem Schüler vereinbart.

4. Schulorte, Schulräume

Der Musikunterricht findet hauptsächlich in Greifensee, Mönchaltorf und Uster statt.

5. An- und Abmeldung / Umteilungen

Die Termine für An- und Abmeldungen sind der 30. November und der 31. Mai. Das neue Schuljahr (1. Semester) beginnt im August (eine Woche nach offiziellem Schulbeginn), das 2. Semester Ende Januar/Anfang Februar. Die Schulleitung regelt die Zuteilung neuer Schüler*innen. Ergibt sich keine Möglichkeit zur Aufnahme in den Unterricht, wird eine Warteliste erstellt.

Abmeldungen und Änderungen müssen über das Portal MyMSUG eingegeben werden, oder bedürfen der schriftlichen Form. Verspätet eingereichte Abmeldungen und Änderungen gelten erst im darauffolgenden Semester. Erfolgt keine fristgerechte schriftliche Abmeldung gilt der Vertrag (die Anmeldung) automatisch für das nächste Semester.

Bei einer ausserordentlichen Abmeldung (Schulwechsel, Wegzug, Militär, Zivildienst) sind Ausnahmeregelungen möglich. Die Schulleitung entscheidet in solchen Fällen.

6. Absenzen

Es wird ein lückenloser Unterrichtsbesuch erwartet. Als Entschuldigungsgründe gelten Krankheit, Unfall und Schulanlässe. Absenzen sind so bald als möglich der betroffenen Lehrperson zu melden. Von der Schülerin/dem Schüler abgesagte Lektionen werden nicht nachgeholt.

7. Kranke Schüler*innen

Schüler*innen die wegen Krankheit den Schulunterricht nicht besuchen können, bzw. nicht arbeitsfähig sind, sind gehalten auch den Unterricht der Musikschule nicht zu besuchen. Dies auch um das Ansteckungsrisiko zu vermindern.

8. Anträge

Jegliche Anträge zum Unterricht sind bis zu den Mutationsterminen einzureichen.

9. Ausschluss

Auf Antrag der Schulleitung und durch Vorstandsbeschluss kann eine Schülerin/ein Schüler nach erfolgter schriftlicher Verwarnung vom Unterricht ausgeschlossen werden.

10. Musikinstrumente / Notenmaterial

Die Instrumente sowie das benötigte Notenmaterial sind durch die Schülerinnen und die Schüler zu beschaffen.
Eine Auswahl bestimmter Musikinstrumente wird gegen Gebühr zur Verfügung gestellt.
Für Ensembles wird das Notenmaterial durch die Musikschule abgegeben.

11. Pflichten der Eltern

Die Eltern der Schülerinnen und Schüler sind gebeten, für einen regelmässigen Unterrichtsbesuch zu sorgen und mindestens einmal im Jahr Kontakt mit der Lehrperson aufzunehmen.

12. Schulgeld

Für den Musikunterricht wird ein Schulgeld erhoben. Dieses wird vom Vorstand festgelegt.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Der Musikunterricht wird für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Abschluss ihrer Erstausbildung, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr, mit Wohnsitz im Kanton Zürich subventioniert.

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus anderen Gemeinden melden sich für Unterricht in Uster, Greifensee oder Mönchaltorf über die örtliche Musikschule an. Mit benachbarten Musikschulen bestehen entsprechende Vereinbarungen.

Erwachsene
Für Erwachsene wird ein kostendeckendes Schulgeld erhoben.

Ermässigungen
Für die Auslösung des Familienrabatts von 10% pro Familie ist ausschlaggebend, dass, unabhängig von der Anzahl SuS, drei Fachbelegungen gebucht sind. Davon müssen zwingend zwei Fachbelegungen wöchentlich sein. Nicht einbezogen werden Ensemble- Chor- und Gruppenkursbelegungen. Der Rabatt wird nur auf die Kosten des subventionierten Unterrichts gewährt. Zur Rabattauslösung wird jedoch auch der nichtsubventionierte Unterricht einbezogen.

Stipendien
Die Trägergemeinden Uster, Greifensee und Mönchaltorf erteilen in begrenztem
Rahmen Stipendien für den Musikunterricht. Gesuche müssen jedes Semester neu
eingereicht werden: Für das 1. Semester bis zum 15. Juli und für das 2. Semester bis zum 15. Januar.

Gesuche können über das entsprechende Formular auf der MSUG Website eingereicht werden.

Rückerstattung Schulgeld
Eine anteilige Rückerstattung des Schulgeldes ab der dritten ausgefallenen Lektion erfolgt nur dann, wenn mehr als zwei Lektionen pro Semester nicht erteilt wurden und in den nachfolgenden Fällen:

  • Bei Krankheit oder Unfall der Schülerin / des Schülers unter Vorweisung eines entsprechenden Arztzeugnisses.
  • Bei Unterrichtsausfall verursacht durch die MSUG.

Vorzeitiger Austritt entbindet nicht von der Zahlungspflicht für das laufende Schuljahr.

Nicht als Ausfall des Unterrichts gilt, wenn die MSUG aufgrund von höherer Gewalt (Beispielsweise behördliche Anordnungen bei einer Epidemie/Pandemie/Quarantäne usw.) auf Fernunterricht umstellen muss. Insbesondere auch, falls Schüler*innen oder Erziehungsberechtigte einen solchen Unterricht ablehnen, bleibt das volle Schulgeld geschuldet.

13. Bild- und Tonaufnahmen

Schüler*innen der MSUG bzw. deren Erziehungsberechtigte erteilen der MSUG die Erlaubnis, Bild- und Tonaufnahmen, die im Zusammenhang mit der Musikschule an öffentlichen Veranstaltungen, Wettbewerben und Musikreisen/Lagern aufgenommen wurden, für allfällige Publikationen in On- und Offline-Medien zur Berichterstattung und Eigenwerbung zu verwenden. Namen werden nicht genannt; für Portrait-Aufnahmen holt die Musikschule die spezifische Zustimmung vor der Publikation ein.

14. Sekretariat

Zur Erledigung aller administrativen Aufgaben und als Ansprechstelle für die Erziehungsberechtigten steht ein Sekretariat zur Verfügung. Die Schulleitung ist über das Sekretariat erreichbar. Termine nach Absprache.

15. Rechtsmittel

Gegen Entscheide der Schulleitung kann beim Vorstand innert 20 Tagen schriftlich Beschwerde geführt werden.

Uster, im März 2023